Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alpha Plan Bau GmbH
Brunnmattstrasse 20
4528 Zuchwil
Schweiz
Telefon: +41 79 194 96 20
E-Mail: info@alphaplanbau.ch
Webseite: www.alphaplanbau.ch
UID: CHE-318.110.670
Stand: August 2026
1. Allgemeine Bestimmungen:
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Angebote, Aufträge, Verträge und Dienstleistungen zwischen der Alpha Plan Bau GmbH, Brunnmattstrasse 20, 4528 Zuchwil (nachfolgend «Alpha Plan Bau GmbH»), und ihren Auftraggebern.
Sie gelten insbesondere für folgende Tätigkeitsbereiche:
- Architektur
- Bauherrenvertretung
- Bauleitung
- Generalunternehmung
- Totalunternehmung
- Projektentwicklung
- Gutachten
- Gebäudebewertungen
- Gebäude- und Zustandsanalysen
- Beratungs-, Planungs- und Koordinationsleistungen
- damit zusammenhängende Bau- und Immobiliendienstleistungen
Die AGB gelten sowohl gegenüber Privatpersonen als auch gegenüber Unternehmen, Investoren, Immobilieneigentümern, Verwaltungen, institutionellen Auftraggebern und öffentlich-rechtlichen Auftraggebern, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
1.2 Vertragsbestandteile
Massgebend für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind in erster Linie die individuelle Offerte, Auftragsbestätigung und/oder der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag.
Bei Widersprüchen gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:
- individuell unterzeichneter Vertrag
- schriftliche Auftragsbestätigung
- schriftliche Offerte inklusive Leistungsbeschrieb
- projektspezifische Vertragsbeilagen
- ausdrücklich vereinbarte Normen und Regelwerke
- diese AGB
- dispositives schweizerisches Recht
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Alpha Plan Bau GmbH diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Anwendbare Normen und Regelwerke
SIA-Normen, SIA-Ordnungen, technische Normen, Empfehlungen oder andere Regelwerke gelten nur, soweit sie im jeweiligen Vertrag ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Anwendung finden.
2. Vertragsabschluss:
2.1 Angebote und Offerten
Offerten von Alpha Plan Bau GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, während der darin genannten Frist gültig.
Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer, besteht kein Anspruch darauf, dass Preise, Termine oder Konditionen unbegrenzt aufrechterhalten werden.
2.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- Unterzeichnung einer Offerte,
- Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung,
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages,
- schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
- oder durch die tatsächliche Beauftragung bzw. Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen.
2.3 Änderungen nach Vertragsabschluss
Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Honorar, Werkpreis, Termine, Personalressourcen und Projektablauf haben.
Alpha Plan Bau GmbH ist berechtigt, daraus entstehende Mehrleistungen zusätzlich zu verrechnen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Alpha Plan Bau GmbH alle für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Dokumente und Entscheidungsgrundlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- bestehende Pläne und Projektunterlagen
- Grundstücks- und Gebäudeinformationen
- Angaben über bekannte Mängel und Schäden
- behördliche Unterlagen und Bewilligungen
- bestehende Verträge und relevante Vereinbarungen
- Angaben über Leitungen und technische Installationen
- Zugangs- und Zutrittsmöglichkeiten
- notwendige Entscheidungen und Freigaben
- Informationen über besondere Risiken oder Anforderungen
Alpha Plan Bau GmbH darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen richtig und vollständig sind, soweit keine offensichtlichen Unstimmigkeiten erkennbar sind.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben können zusätzlich verrechnet werden und zu entsprechenden Terminverschiebungen führen.
4. Architektur- und Planungsleistungen:
4.1 Leistungsumfang
Architektur- und Planungsleistungen richten sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.
Diese können insbesondere umfassen:
- Projektanalyse
- Machbarkeitsstudien
- Vorstudien
- Entwurf
- Projektierung
- Baueingabe
- Bewilligungsplanung
- Ausführungsplanung
- Detailplanung
- Koordination von Fachplanern
- Material- und Gestaltungskonzepte
- Unterstützung während der Realisierung
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
4.2 Planungsgrundlagen
Die Planung erfolgt auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Projektanforderungen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
Ändern sich diese Grundlagen, können entsprechende Planungsanpassungen als Zusatzleistungen verrechnet werden.
4.3 Behörden und Bewilligungen
Alpha Plan Bau GmbH kann keine Garantie dafür übernehmen, dass ein Baugesuch, eine Projektänderung oder eine bestimmte Nutzung durch die zuständigen Behörden bewilligt wird.
Behördliche Entscheide liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Alpha Plan Bau GmbH.
Zusätzliche Leistungen aufgrund behördlicher Auflagen, Projektänderungen oder Nachforderungen werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
4.4 Planänderungen
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers können Auswirkungen auf Planung, Kosten und Termine haben.
Bereits erbrachte oder aufgrund der Änderung erneut erforderliche Leistungen werden zusätzlich vergütet.
5. Bauherrenvertretung:
5.1 Aufgaben
Im Rahmen der Bauherrenvertretung vertritt Alpha Plan Bau GmbH die Interessen des Auftraggebers innerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs.
Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere:
- Beratung der Bauherrschaft
- Projektsteuerung
- Koordination der Projektbeteiligten
- Kostenkontrolle
- Terminüberwachung
- Qualitätskontrolle
- Unterstützung bei Vergaben
- Teilnahme an Sitzungen
- Begleitung von Abnahmen
- Mängelmanagement
5.2 Entscheidungsverantwortung
Grundlegende Projekt-, Investitions-, Finanzierungs-, Gestaltungs- und Vergabeentscheidungen verbleiben beim Auftraggeber, sofern Alpha Plan Bau GmbH nicht ausdrücklich schriftlich eine entsprechende Entscheidungsbefugnis übertragen wurde.
5.3 Vollmachten
Alpha Plan Bau GmbH ist nur im Umfang ausdrücklich erteilter Vollmachten berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten rechtsverbindlich zu verpflichten.
6. Bauleitung:
6.1 Umfang der Bauleitung
Die Bauleitung umfasst ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Diese können insbesondere beinhalten:
- Koordination der Unternehmer
- Organisation von Bausitzungen
- Überwachung des Baufortschritts
- Terminplanung und Terminkontrolle
- Kostenkontrolle
- Qualitätskontrollen
- Dokumentation
- Begleitung von Abnahmen
- Mängelerfassung und Nachverfolgung
6.2 Kontrollumfang
Die Bauleitung stellt keine permanente oder lückenlose Überwachung sämtlicher Arbeiten auf der Baustelle dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Kontrollen erfolgen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und nach fachlicher Erforderlichkeit.
6.3 Verantwortung der ausführenden Unternehmen
Ausführende Unternehmer und Fachunternehmen bleiben für die fachgerechte Ausführung ihrer eigenen Leistungen, die Einhaltung der für sie geltenden Sicherheitsvorschriften sowie ihre vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
Die Tätigkeit von Alpha Plan Bau GmbH als Bauleitung ersetzt diese Eigenverantwortung nicht.
6.4 Verdeckte Arbeiten
Mängel oder Abweichungen, die bei angemessenen Kontrollen nicht erkennbar waren oder vor einer möglichen Kontrolle verdeckt wurden, können Alpha Plan Bau GmbH nicht zugerechnet werden, soweit Alpha Plan Bau GmbH kein eigenes Verschulden trifft.
7. General- und Totalunternehmung:
7.1 Generalunternehmung
Bei einer Generalunternehmung übernimmt Alpha Plan Bau GmbH die vertraglich vereinbarte Realisierung des Bauprojekts auf Grundlage der zur Verfügung gestellten bzw. vereinbarten Planung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen GU-Vertrag und dessen Beilagen.
7.2 Totalunternehmung
Bei einer Totalunternehmung übernimmt Alpha Plan Bau GmbH zusätzlich die vertraglich vereinbarten Planungsleistungen.
Der konkrete Umfang der Planungs- und Ausführungsverantwortung richtet sich ausschliesslich nach dem jeweiligen TU-Vertrag.
7.3 Subunternehmer und Fachunternehmen
Alpha Plan Bau GmbH ist berechtigt, geeignete:
- Unternehmer
- Subunternehmer
- Lieferanten
- Architekten
- Ingenieure
- Fachplaner
- Spezialisten
- Berater
zur Vertragserfüllung beizuziehen.
7.4 Leistungsänderungen
Vom Auftraggeber verlangte Änderungen nach Vertragsabschluss können zu Mehr- oder Minderkosten sowie Terminänderungen führen.
Zusatzleistungen werden entsprechend dem vereinbarten Preis oder, falls kein Preis vereinbart wurde, nach dem erforderlichen Aufwand und den anwendbaren Konditionen verrechnet.
7.5 Unvorhergesehene Verhältnisse
Treten während der Ausführung Umstände auf, die bei Vertragsabschluss trotz angemessener Prüfung nicht erkennbar waren, insbesondere:
- unbekannte Bausubstanz
- verdeckte Schäden
- Schadstoffe
- nicht dokumentierte Leitungen
- statische Besonderheiten
- ungeeigneter Baugrund
- behördliche Zusatzauflagen
- unerwartete technische Hindernisse
informiert Alpha Plan Bau GmbH den Auftraggeber und stimmt, soweit erforderlich, das weitere Vorgehen ab.
Daraus resultierende Zusatzleistungen und Mehrkosten sind nicht automatisch im ursprünglichen Preis enthalten.
8. Projektentwicklung:
8.1 Leistungen
Projektentwicklungsleistungen können insbesondere umfassen:
- Grundstücks- und Potenzialanalysen
- Machbarkeitsstudien
- Nutzungskonzepte
- Projektkonzepte
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- Entwicklungsstrategien
- Projektorganisation
- Koordination von Fachpersonen
- Vorbereitung weiterer Planungsphasen
8.2 Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kostenschätzungen, Marktannahmen und Prognosen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen.
Sie stellen keine Garantie für zukünftige Baukosten, Verkaufspreise, Mietzinse, Renditen, Finanzierungsmöglichkeiten oder Marktentwicklungen dar.
8.3 Projekterfolg
Alpha Plan Bau GmbH schuldet bei reinen Beratungs- und Entwicklungsleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
9. Gutachten und Gebäudebewertungen:
9.1 Grundlage der Beurteilung
Gutachten, Gebäudeanalysen und Bewertungen beruhen auf:
- den zugänglichen und sichtbaren Gebäudebereichen
- den zur Verfügung gestellten Unterlagen
- den durchgeführten Untersuchungen
- dem Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung
- den ausdrücklich vereinbarten Prüfmethoden
9.2 Verdeckte Mängel
Ohne ausdrückliche Vereinbarung einer weitergehenden Untersuchung besteht keine Verpflichtung zur Durchführung zerstörender oder invasiver Untersuchungen.
Verdeckte Mängel, Schäden oder konstruktive Besonderheiten, die ohne Öffnung von Bauteilen oder besondere Untersuchungsmethoden nicht erkennbar sind, können daher nicht mit Sicherheit festgestellt oder ausgeschlossen werden.
9.3 Gebäudebewertungen
Bewertungen beruhen auf dem zum Bewertungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand und den vereinbarten Bewertungsgrundlagen.
Zukünftige Veränderungen des Marktes, des Gebäudezustands, der rechtlichen Rahmenbedingungen oder anderer wertrelevanter Faktoren können zu einer veränderten Bewertung führen.
9.4 Verwendung durch Dritte
Gutachten, Bewertungen und Berichte sind grundsätzlich für den im Auftrag bezeichneten Zweck und Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe oder Verwendung für andere Zwecke erfolgt, soweit zulässig, auf Verantwortung des Auftraggebers, sofern Alpha Plan Bau GmbH einer weitergehenden Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
10. Kostenschätzungen und Budgets:
Kostenschätzungen, Kostenrahmen und Budgetangaben beruhen auf dem jeweiligen Planungs- und Informationsstand.
Sie stellen keine Preisgarantie dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Pauschal-, Global- oder Festpreis vereinbart wurde.
Preisänderungen können insbesondere entstehen durch:
- Projektänderungen
- Zusatzleistungen
- behördliche Anforderungen
- unvorhergesehene Verhältnisse
- Änderungen von Material- oder Lieferpreisen
- Änderungen von Steuern und Abgaben
- zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
11. Termine und Fristen:
11.1 Terminangaben
Termine und Ausführungsfristen sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
11.2 Terminverschiebungen
Angemessene Terminverlängerungen bleiben insbesondere vorbehalten bei:
- nachträglichen Projektänderungen
- verspäteten Entscheidungen des Auftraggebers
- verspäteten Freigaben
- behördlichen Verzögerungen
- Lieferengpässen
- aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen
- höherer Gewalt
- Arbeitsunterbrüchen Dritter
- unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten
- fehlendem Zugang zum Objekt
- anderen von Alpha Plan Bau GmbH nicht zu vertretenden Umständen
Alpha Plan Bau GmbH informiert den Auftraggeber über wesentliche erkennbare Auswirkungen auf den Projektablauf.
12. Zusatzleistungen und Nachträge:
Leistungen, die nicht im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.
Dazu gehören insbesondere:
- Projektänderungen
- zusätzliche Planungsvarianten
- zusätzliche Sitzungen aufgrund von Projektänderungen
- Wiederholungsarbeiten
- zusätzliche Behördenabklärungen
- nachträgliche Detailplanungen
- Zusatzkontrollen
- Sonderabklärungen
- zusätzliche Gutachten oder Untersuchungen
- Leistungen aufgrund unvorhergesehener Umstände
Zusatzleistungen werden nach vereinbartem Preis oder nach effektivem Aufwand verrechnet.
13. Honorare, Preise und Nebenkosten:
13.1 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vertragsvereinbarung.
Mögliche Vergütungsmodelle sind insbesondere:
- Pauschalhonorar
- Globalpreis
- Festpreis
- Zeithonorar
- Stundenansatz
- prozentuales Honorar
- Abrechnung nach effektivem Aufwand
13.2 Nebenkosten
Nebenkosten und Auslagen werden gemäss Offerte bzw. Vertrag verrechnet.
Dazu können insbesondere gehören:
- Fahrkosten
- Spesen
- Gebühren
- Druck- und Plankosten
- Versand
- externe Spezialisten
- behördliche Gebühren
- Materialkosten
- besondere Messungen und Untersuchungen
14. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen:
14.1 Zahlungsfrist
Rechnungen der Alpha Plan Bau GmbH sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
14.2 Teil- und Akontorechnungen
Alpha Plan Bau GmbH ist berechtigt, entsprechend dem Projektfortschritt:
- Akontozahlungen
- Teilrechnungen
- Abschlagszahlungen zu verlangen.
Bei grösseren Projekten können Zahlungspläne vereinbart werden.
14.3 Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber nach Massgabe der gesetzlichen bzw. vertraglichen Voraussetzungen in Verzug.
Alpha Plan Bau GmbH behält sich vor, nach erfolgloser Mahnung und unter Berücksichtigung der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen.
Hierdurch entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten von Alpha Plan Bau GmbH, soweit die Leistungsaussetzung berechtigt war.
15. Planungs- und Projektunterlagen:
15.1 Geistiges Eigentum
Pläne, Entwürfe, Konzepte, Visualisierungen, Berechnungen, Berichte, Gutachten, Modelle, Ausschreibungsunterlagen und sonstige von Alpha Plan Bau GmbH erstellte Unterlagen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geistiges Eigentum ihrer jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber.
15.2 Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das für den vertraglich vereinbarten Projekt und Zweck erforderliche Nutzungsrecht an den hierfür vorgesehenen Unterlagen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
15.3 Nutzung vor vollständiger Bezahlung
Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die von Alpha Plan Bau GmbH erstellten Unterlagen nur im Umfang einer ausdrücklich erteilten Zustimmung verwendet werden.
15.4 Änderungen durch Dritte
Werden Pläne, Konzepte oder sonstige Unterlagen ohne Zustimmung von Alpha Plan Bau GmbH durch Dritte verändert oder für andere Projekte verwendet, übernimmt Alpha Plan Bau GmbH keine Verantwortung für daraus entstehende Folgen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Referenzen und Projektdokumentation:
Die Verwendung von Projektinformationen, Fotografien, Visualisierungen oder sonstigen Projektdaten zu Referenz- und Marketingzwecken erfolgt unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen, datenschutzrechtlichen und vertraglichen Vorgaben.
Soweit eine Zustimmung des Auftraggebers oder Dritter erforderlich ist, erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung nur mit der notwendigen Berechtigung.
17. Leistungen Dritter:
Alpha Plan Bau GmbH kann zur Vertragserfüllung externe Fachpersonen und Unternehmen beiziehen.
Soweit Alpha Plan Bau GmbH diese Dritten selbst als Vertragspartner des Auftraggebers beauftragt oder deren Leistung als eigene vertragliche Leistung schuldet, richtet sich die Verantwortung von Alpha Plan Bau GmbH nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
Werden externe Fachpersonen oder Unternehmen dagegen direkt durch den Auftraggeber beauftragt, bleiben diese für ihre Leistungen grundsätzlich selbst verantwortlich.
18. Mängel und Beanstandungen:
Erkennbare Mängel oder Beanstandungen sind Alpha Plan Bau GmbH nach ihrer Feststellung möglichst rasch und in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat Alpha Plan Bau GmbH Gelegenheit zu geben, einen behaupteten Mangel zu prüfen und – soweit Alpha Plan Bau GmbH hierfür verantwortlich ist und ein Nachbesserungsrecht besteht – diesen innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Gesetzliche und ausdrücklich vereinbarte Mängelrechte bleiben vorbehalten.
19. Haftung:
19.1 Grundsatz
Alpha Plan Bau GmbH haftet für Schäden nach Massgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
19.2 Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
- unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers
- nicht offengelegte bestehende Schäden oder Mängel
- Eingriffe oder Änderungen durch Dritte
- nicht befolgte Empfehlungen oder Weisungen
- Leistungen direkt vom Auftraggeber beauftragter Dritter
- nachträgliche Projektänderungen ohne Beteiligung von Alpha Plan Bau GmbH
- höhere Gewalt oder andere ausserhalb des Einflussbereichs von Alpha Plan Bau GmbH liegende Ereignisse
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben ausdrücklich vorbehalten.
19.3 Keine Ausschlüsse zwingender Haftung
Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten nur soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht im Voraus ausgeschlossen.
20. Versicherung:
Alpha Plan Bau GmbH unterhält die für ihre Geschäftstätigkeit als angemessen erachteten betrieblichen Versicherungen.
Eine bestimmte Versicherungsdeckung oder Deckungssumme gilt nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
21. Arbeitssicherheit und Baustellenorganisation:
Die auf einer Baustelle tätigen Unternehmen sind verpflichtet, die für ihre Arbeiten geltenden gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Die Übernahme einer Bauleitungs-, Projektleitungs- oder Koordinationsfunktion durch Alpha Plan Bau GmbH führt nicht automatisch zur Übernahme sämtlicher gesetzlicher oder vertraglicher Sicherheitsverantwortlichkeiten anderer Projektbeteiligter.
Besondere Verantwortlichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
22. Projektunterbruch:
Muss ein Projekt aus Gründen unterbrochen werden, die Alpha Plan Bau GmbH nicht zu vertreten hat, können die bis zum Unterbruch erbrachten Leistungen sowie nachweisbare, projektbezogene Kosten abgerechnet werden.
Bei einer späteren Wiederaufnahme können zusätzliche Aufwendungen für:
- Reorganisation
- Terminplanung
- Aktualisierung der Planung
- erneute Koordination
- Preisabklärungen
- Wiederaufnahme der Baustellenorganisation zusätzlich verrechnet werden.
23. Vertragsbeendigung:
Die Möglichkeiten und Folgen einer Kündigung, eines Rücktritts oder einer sonstigen vorzeitigen Vertragsbeendigung richten sich nach:
- der Art des jeweiligen Vertragsverhältnisses
- den individuellen Vertragsbestimmungen
- und dem anwendbaren schweizerischen Recht.
Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen sowie geschuldete Auslagen und weitere gesetzlich oder vertraglich geschuldete Beträge bleiben zahlbar.
24. Vertraulichkeit:
Alpha Plan Bau GmbH behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers mit der gebotenen Sorgfalt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, als vertraulich bezeichnete Geschäfts-, Kalkulations- und Projektinformationen von Alpha Plan Bau GmbH nicht unberechtigt an Dritte weiterzugeben.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
25. Datenschutz:
Personendaten werden im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung und der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Alpha Plan Bau GmbH bearbeitet.
Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich und gesetzlich zulässig, können notwendige Daten an beteiligte Fachplaner, Unternehmer, Lieferanten, Berater oder andere Projektbeteiligte übermittelt werden.
26. Kommunikation:
Die Parteien können projektbezogene Informationen über die vereinbarten Kommunikationsmittel austauschen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Alpha Plan Bau GmbH Änderungen seiner Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen.
Wesentliche Freigaben, Änderungen und Entscheidungen sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit schriftlich oder elektronisch dokumentiert werden.
27. Höhere Gewalt:
Alpha Plan Bau GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, welche ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse
- aussergewöhnliche Unwetter
- behördliche Massnahmen
- Epidemien oder Pandemien
- Krieg oder erhebliche politische Unruhen
- Streiks
- grossflächige Energie- oder Kommunikationsausfälle
- erhebliche Lieferkettenstörungen
Die Parteien bemühen sich in solchen Fällen um eine angemessene Anpassung des Projektablaufs.
28. Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs sollen aus Gründen der Beweisbarkeit schriftlich oder elektronisch dokumentiert werden.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
29. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
An die Stelle der betreffenden Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
30. Anwendbares Recht:
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse mit der Alpha Plan Bau GmbH findet schweizerisches Recht Anwendung.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
31. Gerichtsstand:
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Zuchwil, Kanton Solothurn, als Gerichtsstand vereinbart.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
32. Schlussbestimmungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung beziehungsweise mit ihrer Einbeziehung in das jeweilige Vertragsverhältnis in Kraft.
Alpha Plan Bau GmbH kann die AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse anpassen.
Für ein bestehendes Vertragsverhältnis gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung, sofern die Parteien keine spätere Änderung vereinbaren.